Der KI-Omnibus bringt einige Änderungen, unter anderem zur Vereinfachung von KI-Pflichten für Unternehmen, zu Reallaboren, zur Registrierung bestimmter KI-Systeme und zur KI-Governance. Vor allem gab es für 2026 und 2027 bereits bekannte Fristen in der KI-Verordnung, doch mit dem nun in Kraft getretenen KI-Omnibus verschieben sich bestimmte Anwendungszeitpunkte. Dadurch wird Unternehmen bei bestimmten KI-Anwendungen mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt:
Die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschieben sich vom 02.08.2026 auf den 02.12.2026 und vom 02.08.2027 auf den 02.08.2028. 🗓️ ✏️
🚨 Aber Achtung:
Verschoben ist nicht aufgehoben. 😉 Bestimmte Vorgaben gelten bereits, wie u. a. die Verbote bestimmter KI-Praktiken und Anforderungen an die KI-Kompetenz.
👉 Unser Tipp: Jetzt prüfen, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden und welche Anforderungen bereits heute gelten.
Denn die Fristen verschieben sich. Die Verantwortung bleibt.
Wer Fragen zu den KI-Pflichten hat oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigt, kann sich gerne an unser Compliance-Team wenden. Gemeinsam lassen sich die Anforderungen praxisnah einordnen und umsetzen.
