Die aktuellen Schlagzeilen um einen großen deutschen Automobilhersteller lassen tief blicken: Dort wurden offenbar detaillierte Krankheitsbilder und Fehlzeiten einzelner Mitarbeiter mit Namen in Führungskreisen analysiert und diskutiert. Das Ergebnis? Ein datenschutzrechtlicher Super-GAU.
Warum das für jedes Unternehmen ein Warnsignal sein muss:
Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und genießen den höchsten Schutzstatus. Solche personenbezogenen Daten dürfen nur in engen Grenzen verarbeitet und nicht genutzt werden um individuelle Profile von Mitarbeitern in Management-Runden zu präsentieren.
Die harten Fakten für Entscheider:
Zweckbindung: Daten, die für die Entgeltfortzahlung erhoben werden, dürfen nicht zur Verhaltenssteuerung oder Leistungsbeurteilung genutzt werden.
Bußgeldrisiko: Die Aufsichtsbehörden verstehen bei Gesundheitsdaten keinen Spaß. Das Bußgeld kann bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Das ist schmerzhafter als jeder Produktionsausfall.
Vertrauensverlust: Datenschutz ist gelebter Mitarbeiterschutz. Ein solcher Vorfall ruiniert das Betriebsklima und das Vertrauen der Mitarbeiter nachhaltiger als jede Krise.
Wie verhindern Sie solche Compliance-Fallen?
HR-Analytics ist wertvoll, aber sie muss anonymisiert und innerhalb eines klaren Datenschutz-Frameworks stattfinden. Dabei können Ihnen unsere Experten aus der Compliance-Abteilung helfen.
Wir prüfen Ihre Prozesse, bevor es die Aufsichtsbehörde tut. Denn nur durch gute Beratung lassen sich Bußgelder vermeiden. Mehr Informationen hier oder per E-Mail an compliance@linet.de.
Sind Ihre Prozesse DSGVO-konform? Lassen Sie uns Ihre internen Prozesse in einem kurzen Audit prüfen. Prävention ist günstiger als jede Strafe.
