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Mit staatlichen Förderprogrammen durch die Corona-Krise

Die Corona-Krise betrifft jeden von uns, Privatpersonen genauso wie die Wirtschaft. Viele Unternehmen sind in dieser Situation auf staatliche Unterstützung angewiesen, um Arbeitsplätze und ihr Überleben zu sichern – sei es durch Kurzarbeit oder aber durch staatliche Kredite. Aber wussten Sie, dass Bund und Länder auch unabhängig von Corona mit Förderprogrammen und mit Zuschüssen winken, die Sie nicht zurückzahlen müssen?

Um Sie dabei zu unterstützen, die Herausforderung der Corona-Zeit als eine Chance zu begreifen, möchten wir auf das ein oder andere staatliche Förderprogramm aufmerksam machen, das vielleicht derzeit etwas aus dem Fokus geraten ist.

DIGITALBONUS.NIEDERSACHSEN

Vom Digitalbonus profitieren Unternehmen, die in die Digitalisierung ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse und in ihre IT-Sicherheit investieren wollen. Der Zuschuss richtet sich an niedersächsische KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) und freiberufliche Planungsbüros. Er ist eine Einmalzahlung und muss nicht zurückgezahlt werden. Wer in seine Hard- und Software zur Verbesserung oder Etablierung der IT-Security oder aber in IKT-Hard- oder Software sowie Softwarelizenzen investieren will, ist hier genau richtig! Voraussetzung: Der Kaufpreis der Investitionen muss über 5.000 Euro brutto liegen.

Was man darf und was man nicht darf

Natürlich hat eine Medaille immer zwei Seiten und so gibt es auch beim Digitalbonus gewisse Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um förderfähig zu sein und Gegebenheiten, die eine Förderung ausschließen. So ist beispielsweise das Leasen oder Mieten von Hard-/Software nicht förderfähig, genauso wie Eigen- und Beratungsleistungen sowie Personalkosten. Auch Schulungen, Online-Marketing-Maßnahmen, IKT-Grundausstattung und modellgleiche/funktionsgleiche Ersatzbeschaffung defekter Maschinen sind von der Förderung ausgeklammert. Außerdem darf keine weitere Digitalisierungsförderung parallel laufen. Der Zuschuss ist einmalig und beträgt bis zu 50 % bei kleinen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen – die Fördersumme muss zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegen. Wichtig ist des Weiteren, dass der Antrag bei der NBank gestellt sein muss, bevor das Projekt startet.

Ich bin verwirrt: Ist mein Vorhaben förderfähig oder nicht?

Es ist gar nicht so leicht einzuschätzen, ob das Projekt, was man im Kopf hat, den Förderbedingungen entspricht. Und wie unterscheidet sich überhaupt förderfähige IKT-Hardware von nicht förderfähige IKT-Grundausstattung? Gern bringen wir Licht in dieses Dunkel und stehen Ihnen beratend zur Seite. Ganz egal, ob es sich um Verständnisfragen, Fragen zu möglichen Digitalisierungsprojekten oder dem Förderantrag handelt: Wir unterstützen Sie – kommen Sie gern auf uns zu.

Hier erhalten Sie weitere Detailinformationen zum Digitalbonus – dieser Blogbeitrag dient lediglich zur ersten Orientierung. Irrtum vorbehalten.