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NIS-2: Höchste Zeit, aktiv zu werden

Die Umsetzung der EU-weiten NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht lässt weiterhin auf sich warten. Auch unter der neuen Bundesregierung bleibt sie jedoch verpflichtend – und kann ohne Übergangsfrist kurzfristig erfolgen. Gerade für mittelständische Unternehmen kann die Umsetzung der geforderten Mindestanforderungen zeit- und ressourcenintensiv sein. Daher empfehlen wir, frühzeitig die eigene Betroffenheit zu prüfen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Unser Compliance-Team unterstützt Sie dabei gerne – sei es bei der Betroffenheitsanalyse oder bei der praktischen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Sprechen Sie uns an. ☎️ 📨